Die CDU steht hinter der Fristenlösung in Verbindung mit der verpflichtenden Beratung, wie sie in der geltenden Rechtslage geregelt ist
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Warum sollte man den ändern? Wegen einer Kommission? Mit welcher Agenda? Wir haben das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Nach bestimmten Regeln. Ich würde das genau so lassen.
Ich kritisiere das aktuell diskutierte Konzept der Abschaffung des § 218 StGB, um den gleichwertigen Schutz von Mutter und ungeborenem Kind zu gewährleisten.
Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.
Dieser Kompromiss sollte nicht aufgekündigt werden.
Ich werde dem Gruppenantrag zur Initiative zur Neuregelung von § 218 StGB zustimmen.