Antwort 21.08.2005 von Peter Marx NPD
Sehr geehrter Herr Groß,
danke für Ihre Nachricht,
Sehr geehrter Herr Groß,
danke für Ihre Nachricht,
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.

Sehr geehrter Herr Tantonewsky,
Sehr geehrte Frau Lorenz,
wegen der vielen Termine und Anfragen (auch außerhalb von "kandidatenwatch") komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.