Da das Risiko des Scheiterns eines Verbotsverfahrens hoch ist, sollten wir insbesondere die politische Auseinandersetzung mit der AfD suchen und sie so stellen.
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Die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD lehne ich ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Ich begrüße die bereits erfolgten Bestrebungen einen Antrag entsprechend vorzubereiten und im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Nicht nur aus meiner Sicht liegt bereits eine sehr konkrete und verdichtete Sachlage vor, die ein Verfahren rechtfertigen würde, ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Menschenrechte. Ich selbst gehöre allerdings keinem der antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) an.
Auch ich beobachte mit Besorgnis, wie sich Kräfte entwickeln, die unsere Demokratie gefährden.
Ein solches Verfahren würde sich zudem über viele Jahre hinziehen und könnte der AfD die Möglichkeit bieten, sich während des Verfahrens in einer Opferrolle zu inszenieren.