
Antwort ausstehend von Mirze Edis Die Linke

Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorwürfe des BSW geprüft, die Wahlleitungen und -behörden um Stellungnahme gebeten und diese Bewertungen an das BSW zur Erwiderung weitergeleitet. Nach Auswertung aller Stellungnahmen entschied der Ausschuss, den Einspruch zurückzuweisen.