Die Trennung zwischen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einerseits und Bürgergeld andererseits hat gute Gründe. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Existenzsicherungssystem für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind oder aber für Menschen, die nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind.
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Antwort 18.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD
Antwort 13.07.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.
Antwort 07.07.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Antwort 20.12.2022 von Annika Klose SPD
Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII leider nicht betreffen