Antwort 07.07.2026 von Anne König CDU
Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt.
Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt.
Allerdings kann ich diese als Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beantworten.
Aus unserer grünen Sicht weist das deutsche Steuerrecht im Bereich der Kryptowerte eine Gerechtigkeitslücke auf, die sich über die Jahre herausgebildet hat und aus unserer Sicht einer Korrektur bedarf.