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Sind Sie für eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist von Kryptowerten?

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Anne König
CDU
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Frage von Ingo K. •

Sind Sie für eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist von Kryptowerten?

Sehr geehrte Frau König,

setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen.

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Antwort von CDU

Gerne beantworte ich Ihre Frage direkt: Nein, ich bin nicht für eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte. Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt. 

Wer sie allein für Kryptowerte abschaffen will, braucht dafür einen tragfähigen sachlichen Grund; der bloße Wunsch nach Mehreinnahmen genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht. Mit dieser Begründung haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Mai auch einen Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist im Finanzausschuss abgelehnt.

Den nun vorliegenden Entwurf des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums werden wir im parlamentarischen Verfahren sehr genau prüfen, insbesondere mit Blick auf Vertrauensschutz, Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger. Ich persönlich werde mich dafür einsetzen, dass die bewährte Regelung erhalten bleibt. Zu meinem konkreten Abstimmungsverhalten kann ich seriös erst etwas sagen, wenn der endgültige Gesetzentwurf mit allen Details auf dem Tisch liegt. Ich bitte dafür um Verständnis.

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