(...) Die Stelle, auf die der erste Link führt, fragt nach der Haltung der bayerischen Regierung zu BSE. (...) Dem CSU-Verbraucherschutzministerium mache ich auch den Vorwurf, dass bis zum Jahr 2000 BSE-Tests verboten waren, dass 2003 zwar eine BSE-Risikoanalyse erstellt, diese aber NIE offiziell veröffentlicht wurde, und schließlich dass bis 2004 gemeinsam mit der Grünen Ministerin Künast der BSE-Datenabgleich verhindert wurde. (...)
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(...) Durch ein simples Schild an der Tür erkennt der Verbraucher, was ihn erwartet – völlig unbürokratisch. Nichtraucherschutz ist wichtig, Eigenverantwortung bayerischer Wirte und Gäste auch. Die große Zahl so genannter "Raucherclubs" in Bayern zeigt die Notwendigkeit einer flexiblen Lösung, die sowohl Belange der Nichtraucher als auch der Raucher in Einklang bringt. (...)
(...) Gerade weil die Freien Wähler für den Raucherschutz sind, kritisieren sie die jetzige Gesetzgebung. In der Praxis herrscht nämlich momentan durch die Duldung der Raucherclubs faktisch überhaupt kein Raucherschutz vor - jede Disco, viele Lokale sind wieder zu Raucherzonen geworden! (...)
(...) Tritt neben einen Anspruch auf 24stündige Behandlungspflege der gesetzlichen Krankenversicherung ein notwendig auf den gleichen Zeitraum gerichteter Anspruch auf Grundpflege der Pflegeversicherung, mag es meines Erachtens im Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich sein, die Leistungen der Grund- und der Behandlungspflege durch eine einzige Pflegekraft erbringen zu lassen. Dies kann aber nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten für die Behandlungspflege – auf die ein umfassender Anspruch nach dem SGB V besteht – ein über die gesetzlichen Zuzahlungen hinausgehender finanzieller Aufwand entsteht. (...)
(...) Es gilt derzeit für alle Wirtschaften in Bayern mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherclubs. Das Rauchverbot soll Nichtraucher und Beschäftigte in den Gaststätten vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Das Rauchverbot gilt auch für die Volksfeste in Bayern. (...)