(...) Um möglichst viele Standpunkte berücksichtigen zu können, beziehen wir in unserer Positionsfindung selbstverständlich auch die Einschätzung von Betroffenen und Expertinnen und Experten ein. Im Bundestag findet zu jedem Gesetzentwurf eine Anhörung statt, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und betroffenen Verbänden und Vereinen eingeladen werden, um ihre Sicht auf den jeweiligen Gesetzentwurf zu vertreten. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen. (...)
(...) Der Abgeordnete ist allein seinem Gewissen verpflichtet. Wie der Abgeordnete zu seiner Entscheidung kommt, obliegt ihm allein. (...)
(...) Nein, weder meine Fraktion noch ich muss dies tun. Und für die anderen fordern wir völlige Transparenz und ein Lobby-Register. (...)
vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).