Antwort 05.02.2025 von Katja Strauss-Köster CDU
Ich werde nicht mit der AfD zusammenarbeiten und bei meinen Entscheidungen stets meinem Gewissen folgen.
Ich werde nicht mit der AfD zusammenarbeiten und bei meinen Entscheidungen stets meinem Gewissen folgen.
Ein Parteiverbotsverfahren setzt daher eine umfassende und detaillierte Beweissammlung voraus.
Abgestimmt wurde über die Anträge am 30.01.2025 nicht.
… , einen Gruppenantrag zu unterstützen, der dem berechtigten Anliegen eines AfD-Verbots eher schadet als nutzt und der AfD mehr nutzt als schadet.
Die AfD ist eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei mit einem menschenfeindlichen Programm, die eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und somit eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.