(...) Erst seit einigen Jahren gibt es Studiengänge, die „Dramaturgie“ mit beinhalten. Bei Claudia Roths Angaben „Dramaturgin“ handelt es sich um die Bezeichnung des geübten Berufs und nicht um einen Titel, den man durch eine Ausbildung oder ein Studium erwirbt. Diese Berufsbezeichnung ist ihr nach ausgiebiger Praxiserfahrung mit Hospitanzen und Assistenzen an festen Theatern rechtsgültig in einem Arbeitsvertrag zuerkannt worden. (...)
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(...) Da ich an der Veranstaltung mit Sigmar Gabriel leider aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte, kenne ich natürlich nicht den genauen Kontext dieser Aussage. Das von Ihnen angesprochene Problem bezieht sich ja allgemein auf die Einstufungskriterien im öffentlichen Dienst, weshalb ich versuche Ihnen in diesem allgemeinen Kontext zu antworten. (...)
(...) Ganz grundsätzlich tritt die FDP-Bundestagsfraktion für die permanente Prüfung bzw. den Abbau bestehender Subventionen sowie die Senkung der Staatsquote ein. (...)
(...) Nach drei Semestern hat sie das Studium in München aufgegeben und ist in das reale Theaterleben ins Ruhrgebiet gegangen. Dort hat sie aufgrund ihrer ausgiebigen Praxiserfahrung mit Hospitanzen und Assistenzen an festen Theatern und berufsbegleitend in diversen Theatern im Ruhrgebiet die Berufsbezeichnung „Dramaturgin“ zuerkannt bekommen. (...)
(...) Darüber hinaus wird das Familienrecht, wozu auch das Sorgerecht zählt, national geregelt. Die EU besitzt hier keine Rechtssetzungskompetenzen. (...)
(...) Der Grund für die fehlende Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich liegt im sog. „Kooperationsverbot“, das den Wegfall von Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern beschreibt. (...)