Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
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Sehr geehrter Herr Kroos,
(...) Anders verhält es sich mitunter bei UV Licht-undurchlässiger Bekleidung, für Versicherte ist § 33 SGB V als individuelle Leistungsgrundlage maßgeblich. Wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch z.B. entsprechende Schutzkleidung (in der Regel UV-Licht-undurchlässige Kleidung) die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnte man argumentieren, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt. (...)
(...) Interessant ist aber auch, dass in Landkreisen, in denen konsequent kontrolliert wird, Raucherclubs kein Thema sind, wichtig ist also, dass der Wille zur Kontrolle auch vor Ort vorhanden ist. Im Übrigen denke ich, dass auch soziale Kontrolle wichtig ist, d.h. (...)
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
(...) ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zur Nichtraucherschutz-Gesetzgebung. Ein Rauchverbot unter freiem Himmel, und damit auch in Biergärten, kann ich nicht befürworten. Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Belastung durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. (...)