Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kai S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
ein Artikel aus dem Spiegel http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,280991,00.html verlautet das im vergangenen Jahr über 3000 Fälle regisitriert wurden bei denen Hortensienblüten und -triebe aus Gärten entwendet wurden. Die als BIODROGE mißbrauchte Pflanze wird mit Tabak zusammen geraucht und wirkt auf die Reizweiterleitung des Herzmuskels. Das kann zu einem Kreislaufschock, Ohnmacht und in seltenen Fällen sogar zum Tod führen!
Werden sie wegen des Außmaßes der mißbräuchlichen Verwendung dieser gesundheitsschädlichen psychoaktiven Biodroge ein Verbot in Erwägung ziehen?
Nach §2 (3)dürfte dies aus gesetzlicher Sicht kein Problem darstellen:
§2(3)
zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit
Werden sie den Sachverständigenausschuss einberufen, um sich sachkundig zu machen über Langzeitschäden durch Konsum usw.
Ich hoffe sie werden handeln, so wie sie bei Salvia D. getan haben.
mfg
Kai
Sehr geehrter Herr Szodruch,
dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden hauptsächlich Stoffe unterstellt, die ein Abhängigkeitspotenzial aufweisen bzw. die Gefahr bergen, missbräuchlich verwendet zu werden und unmittelbar oder mittelbar die Gesundheit zu gefährden und gemäß internationaler Suchtstoffübereinkommen einer besonderen Kontrolle unterliegen. Im Falle der Garten-Hortensie sind keine Inhaltsstoffe bekannt, denen Abhängigkeiten zugeschrieben werden. Die beschriebenen Wirkungen liegen eher im Bereich des Herz-Kreislaufsystems sowie auf Niere und Blase. Die Inhaltsstoffe der Hortensie fallen daher nicht unter das BtMG, es ist nicht vorgesehen, diese zukünftig dem BtMG zu unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing