Antwort 30.03.2026 von Michael Kießling CSU
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt.
Ich teile Ihre Besorgnis bezüglich der Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Maßnahmen.
Wir werden die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen öffentlich und parlamentarisch thematisieren und uns weiterhin für eine nachhaltige Stärkung der Versorgung einsetzen
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.