Antwort 05.03.2026 von Dirk Kienscherf SPD
Es ist der Ländergemeinschaft und somit auch Hamburg ein wichtiges Anliegen, die Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken.
Es ist der Ländergemeinschaft und somit auch Hamburg ein wichtiges Anliegen, die Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken.
Eine ausdrücklich formulierte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Videos enthält der Medienstaatsvertrag derzeit nicht. Allerdings sieht die europäische KI-Verordnung künftig Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor. Diese Vorgaben werden verbindlich umzusetzen sein.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.