Welche Maßnahmen unterstützen Sie für eine Pflicht-Kennzeichnung von KI- und Symbolvideos im ÖRR sowie klare Konsequenzen, wenn irreführendes Bildmaterial in Nachrichtensendungen ausgestrahlt wird?
ich bin Beitragszahler aus Hamburg und halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich für wichtig. Gerade deshalb sehe ich dringenden Reformbedarf bei Transparenz und journalistischen Standards.
Im heute journal vom 15.02.2026 wurde ein KI-generiertes Video im Nachrichtenkontext gezeigt, ohne eindeutige Kennzeichnung. Besonders sensibel war die Szene mit Kindern. Zusätzlich wurde weiteres Bildmaterial verwendet, das laut übereinstimmender Berichterstattung aus dem Jahr 2022 stammt und nicht zum ICE-Kontext passte.
Solche Vorfälle werden häufig nachträglich als „technische Versehen“ erklärt. Aus Zuschauersicht beschädigt das massiv das Vertrauen. Viele Menschen können Quellen nicht selbst überprüfen und sind auf korrekte Einordnung angewiesen.
Ich wünsche mir keine Abschaffung des ÖRR, sondern Reformen: klare Kennzeichnungspflichten für KI- und Symbolmaterial, transparente Aufarbeitung und verbindliche Konsequenzen bei journalistischen Fehlleistungen.
Sehr geehrte Frau B.,
ich teile Ihre Kritik am Vorfall im „heute journal“ vom 15.02.2026 voll und ganz: KI-generierte Videos und veraltetes Symbolmaterial ohne Kennzeichnung lassen das Vertrauen in den ÖRR schwinden – besonders bei sensiblen Szenen mit Kindern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist essenziell, braucht aber dringend höhere Standards für Transparenz. Der Abzug der Korrespondentin reicht nicht als Konsequenz.
Wir fordern: Eine Pflicht-Kennzeichnung für KI-generierte, manipulierte oder Symbolvideos: Standardisierte Einblendungen wie „KI-generiert“ oder „Archivbild 2022 – nicht aktuell“ direkt im Bild, plus abrufbare Protokolle in Mediatheken. Bei Irreführung sollen folgen: Sofortige Korrektursendungen und eine öffentliche Aufarbeitung durch den NDR-Fernsehrat.
Die gute Nachricht:
Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung in ganz Deutschland: Betreibende wie ÖRR-Redaktionen müssen dann täuschende KI-Videos (Deepfakes) von öffentlichem Interesse (News) klar und erkennbar kennzeichnen – z. B. per sichtbarer Einblendung oder Wasserzeichen, spätestens bei erster Aussetzung, barrierefrei. Ausnahmen: Satire/Fiktion oder redaktionell kontrollierte Inhalte. Der Digitale Medien-Staatsvertrag (2026) ergänzt dies durch Medienanstalten-Aufsicht. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.
Um den ÖRR konkret zu binden, sollten hier noch über den Digitale-Medienstaatsvertrag Lücken geschlossen werden, wie Vorgaben zu Format (Einblendungsdauer, Position), Technik (Wasserzeichen vs. Text). Art. 50 verlangt ab August 2026 nur allgemein „klare und erkennbare“ Kennzeichnung täuschender KI-Inhalte (z. B. Deepfakes in News) – ohne konkrete Vorgaben.
Wir machen uns in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Konkretisierung dieser Kennzeichnungspflichten beim ÖRR stark.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann