Antwort 12.08.2026 von Taylan Kurt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, nach § 5 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln)
Ja, nach § 5 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln)
Für mich gilt: Müll vermeiden, legale Entsorgung erleichtern und illegale Ablagerungen konsequent ahnden.
Der grüne Punkt sollte m.E. für den Hersteller teurer werden, wenn viel Müll generiert werden, der nicht recyclebar ist.
Gebühren würden Verbraucher:innen doppelt belasten und könnten Fehlentsorgung fördern. Wirksamer sind Müllvermeidungsmaßnahmen.
Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen und bin der Überzeugung, dass die Stadt hier konsequenter handeln muss.
Eine Antwort auf ihre Frage erfolgte soeben. Vielen dank für ihre Geduld!