Die Rentenkommission empfiehlt in Bezug auf Beamte: „Reformen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.”
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Im Hinblick auf die Beamten hat die Kommission empfohlen, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen
Nun wird es darum gehen, die Empfehlungen systemgerecht und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Beamtenversorgung – einschließlich der von Ihnen angesprochenen tatsächlichen Entwicklung der Bezüge – umzusetzen.
Darin empfiehlt sie unter anderem, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, und regt an, die sogenannte Wartezeit – also den Zeitraum, den ein Amt vor dem Ruhestand innegehabt worden sein muss, damit es der Pensionsberechnung zugrunde gelegt wird – zu verlängern.
