Aus Sicht der Union ist entscheidend, die Rentenfinanzierung dauerhaft zu stabilisieren, den Arbeitsmarkt zu stärken und den Staatsapparat nicht weiter aufzublähen. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vorgesehen, das Beamtentum stärker auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben zu konzentrieren und Stellen in der Bundesverwaltung abzubauen.
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Bis zur Mitte dieses Jahres sollen entsprechende Ergebnisse gemeinsam erzielt werden.
Wir konnten uns nun aber mit dem Koalitionspartner darauf verständigen, dass der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages in jährlichen Schritten erhöht wird, um die Beteilung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsempfängern zu steigern.
Alle Lösungen erfordern einen schrittweisen, rechtssicheren Ansatz, der finanzielle Tragfähigkeit und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet.
Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt.
Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Systemen: Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Pflichten, etwa dem Streikverbot und einer besonderen Loyalität gegenüber dem Staat. Im Gegenzug ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, eine angemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.