
Antwort ausstehend von Nathanael Liminski CDU

Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.
