Anreize, in das Sozialsystem unseres Landes einzuwandern, müssen und werden wir deutlich senken. Irreguläre Migration muss zurückgedrängt werden. Ein Mittel dazu ist Aussetzung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
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Grundlage ist der Koalitionsvertrag, in dem wir uns auf diese Regelung für zwei Jahre verständigt haben. Damit reagieren wir auf die angespannten Aufnahmekapazitäten in Kommunen, Schulen und bei der Wohnraumversorgung.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben.
Die Entscheidung ist keine leichte Entscheidung gewesen. Ich werde mich auch in Zukunft für eine humane und gerechte Migrationspolitik einsetzen.
Natürlich war und ist es für mich als Sozialdemokrat nicht leicht, der temporären Aussetzung des Familiennachzugs zuzustimmen. Aber dieses Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrages, den meine Partei mit der Zustimmung von 84% beim Mitgliedervotum angenommen hat.