Antwort 17.10.2025 von Marlon Bröhr CDU
Sehr geehrter Herr G.,
Sehr geehrter Herr G.,
Durch unseren direkten Schriftverkehr wissen Sie, dass Ihre Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird
Fakt ist, dass Deutschland ein relativ liberales Einwanderungsrecht hat. Das gilt insbesondere für den Zuzug von Ehegatten und die Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Dass daran das Erlernen der deutschen Sprache als Integrationsvoraussetzung geknüpft ist, erachte ich jedoch als völlig normal und richtig.