Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.
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Ich bin zuversichtlich, dass sich eine neue Bundesregierung zügig des Themas erneut annimmt, denn in unserem Wahlprogramm heißt es dazu:
Am vergangenen Donnerstag haben wir mit einer großen parlamentarischen Mehrheit das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.
Die sogenannte "SED-Opferrente" und die Abgeordnetendiäten können nicht direkt miteinander verglichen werden, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen und auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen.
Die Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR darf keine Frage von Parteipolitik sein. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist unklar, aus welchem Grund die Bundesregierung konstruktive Vorschläge ignoriert, nicht nur aus der Opposition, sondern auch von denjenigen Institutionen, die für die Betroffenen sprechen - und für die Länder, in denen diese Menschen leben.
Die Reform des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags Ende Januar vor der Bundestagswahl beschlossen und am 14. Februar abschließend im Bundesrat beraten.