Antwort 07.09.2025 von Kay-Uwe Ziegler AfD
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.

Corona-Untersuchungsausschuss
Ich stehe für transparente Aufarbeitung, aber gegen politische Tribunale. Jens Spahn handelte in einer Ausnahmesituation verantwortungsvoll und mit klarem Ziel.
Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.