
Antwort ausstehend von Lukas Krieger CDU

Es gibt derzeit keine Entscheidung, die einseitig die bestehende 1-Jahres-Haltefrist bei Bitcoin infrage stellt. Ich persönlich würde einen solchen Weg sehr kritisch sehen.
Diese Regelung der Steuerfreiheit ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.
In der Blockchain-Technologie, die der Bitcoin-Währung zugrunde liegt, sehe ich ein riesengroßes Innovationspotenzial. Bitcoin selbst halte ich persönlich nicht für der Weisheit letzten Schluss.