Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Es darf nicht sein, dass Alleinerziehende und Behörden jahrelang um den Unterhalt kämpfen müssen, während der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt
Es darf nicht sein, dass Alleinerziehende und Behörden jahrelang um den Unterhalt kämpfen müssen, während der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt
Die geplante Absenkung der UVG-Altersgrenze ist noch nicht beschlossen. Halbwaisenrenten werden bereits angerechnet; weitere Sozialleistungen bleiben möglich.
Die vorgeschlagenen Kürzungen durch die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre – das Alter, bis zu dem der Staat Unterhaltsvorschuss für Jugendliche leistet – würden vor allem zulasten von Jugendlichen gehen. Das lehnen wir ab.