Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sven Lehmann
Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

Karl Lauterbach, MdB
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Simona Koß
Antwort 29.05.2024 von Simona Koß SPD

Dies beinhaltet auch die Sicherstellung der Kostenübernahme für notwendige medizinische Eingriffe durch die Krankenkassen.

Antwort ausstehend von Ulrike Kämmerer dieBasis
Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Marco Buschmann
Antwort 06.06.2023 von Marco Buschmann FDP

Eltern sind im Regelfall am besten dafür geeignet, zu entscheiden, wie den Bedürfnissen und dem Wohl ihres Kindes gedient ist. Diese Wertungen zeichnet auch das Selbstbestimmungsgesetz nach.