Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde vereinbart: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.11.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 29.05.2024 von Simona Koß SPD
Dies beinhaltet auch die Sicherstellung der Kostenübernahme für notwendige medizinische Eingriffe durch die Krankenkassen.

Antwort ausstehend von Ulrike Kämmerer dieBasis
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN