Antwort 28.01.2026 von Thomas Hering CDU
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ich sehe kein grundsätzliches Problem darin, dass Eltern Sachleistungen und Kinder Geldleistungen erhalten.
Unser wesentliches Vorhaben, um Behinderten ein besseres Auskommen zu garantieren, ist die Einführung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten
Nein
Das, was wir jetzt in der Grundsicherung in Angriff nehmen, soll weiterhin die angemessene Unterstützung derer bedeuten, die auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen sind. Bei denen hingegen, die arbeiten könnten, werden wir die Anreize, dies auch zu tun, erhöhen.