Ich bin Mitglied mehrerer Ausschüsse, übe aber derzeit keinen Vorsitz aus.
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Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages, der für die Prüfung und Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig ist, muss erst noch vom Plenum gewählt werden. Dies ist auf der vorläufigen Tagesordnung der kommenden Kalenderwoche 26 vorgesehen.
Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.

Für uns in der CDU/CSU-Fraktion ist klar: Wir werden keine Empfehlung geben, AfD-Abgeordnete in wichtige Positionen wie den Vorsitz eines Bundestagsausschusses zu wählen