Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages, der für die Prüfung und Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig ist, muss erst noch vom Plenum gewählt werden. Dies ist auf der vorläufigen Tagesordnung der kommenden Kalenderwoche 26 vorgesehen.
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Antwort 18.06.2025 von Macit Karaahmetoğlu SPD
Antwort 03.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.

Antwort ausstehend von Wilhelm Gebhard CDU
Antwort 10.09.2025 von Jens Lehmann CDU
Für uns in der CDU/CSU-Fraktion ist klar: Wir werden keine Empfehlung geben, AfD-Abgeordnete in wichtige Positionen wie den Vorsitz eines Bundestagsausschusses zu wählen
Antwort ausstehend von Ulrike Jary CDU