Antwort 15.08.2024 von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierzu kann ich Ihnen derzeit keinen abgesicherten Informationen geben.
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die Herkunft / Nationalität der Eltern spielt hinsichtlich des Kinderbegrüßungsgeldes keine Rolle. Anspruchsberechtigt sollen Eltern sein, die in Deutschland aufgrund selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit einkommenssteuerpflichtig sind.

Bei den Kinderkrankentagen konnten wir Verbesserungen erzielen.
Danke für Ihre Frage, eine unserer Initiativen im Deutschen Bundestag können Sie hier sehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-familiensplitting-834894