Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, konnten die mit der Verlegung des Einschulungsstichtages einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen (geschätzt etwa 27 Mio. Euro) nicht mehr aus den Eigenmitteln des Bildungs- und Jugendministeriums getragen werden.
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Antwort 02.08.2024 von Kristy Augustin CDU
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP

Antwort ausstehend von Marcus Resch AfD
Antwort 14.05.2025 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.
Antwort 28.05.2024 von Christine Singer FREIE WÄHLER
Die Zukunft unserer Heimat in Bayern und Deutschland liegt zweifellos in einem starken Europa.