Antwort 10.09.2026 von Stefan Korbach CDU
Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Plattform grundsätzlich nicht erreichbar bin. Warum lesen Sie in meiner ausführlichen Antwort.
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Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorwürfe des BSW geprüft, die Wahlleitungen und -behörden um Stellungnahme gebeten und diese Bewertungen an das BSW zur Erwiderung weitergeleitet. Nach Auswertung aller Stellungnahmen entschied der Ausschuss, den Einspruch zurückzuweisen.
Nein.
Die Wahlprüfung ist ein verfassungsrechtlich sensibles Verfahren, das hohe Anforderungen an die Sorgfalt stellt und zwangsläufig einige Zeit in Anspruch nimmt.