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Wie ist Ihre Meinung zur Frage der Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl bzw. wie werden Sie abstimmen und was gedenken Sie zu tun, um das Verfahren zu beschleunigen?

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Anja B. •

Wie ist Ihre Meinung zur Frage der Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl bzw. wie werden Sie abstimmen und was gedenken Sie zu tun, um das Verfahren zu beschleunigen?

Warum ging die Neuauszählung in Mühlheim so schnell, wohingegen man sich bei der Bundestagswahl so viel Zeit lässt? Das vermittelt Bürger*innen kein gutes Gefühl und stellt das Vertrauen in die Regierung in Frage.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Einspruch der Partei BSW gegen die Bundestagswahl 2025.

Zunächst ist zu unterscheiden: Eine Neuauszählung in einer einzelnen Kommune, wie z. B. in Mühlheim, ist nicht mit einer Neuauszählung auf Bundesebene vergleichbar. Im demokratischen Rechtsstaat ist entscheidend, dass jede Stimme korrekt gezählt wird. Eine Neuauszählung kann nur erfolgen, wenn ein tatsächlicher Wahlfehler vorliegt, also Stimmen fälschlich nicht berücksichtigt wurden.

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorwürfe des BSW geprüft, die Wahlleitungen und -behörden um Stellungnahme gebeten und diese Bewertungen an das BSW zur Erwiderung weitergeleitet. Nach Auswertung aller Stellungnahmen entschied der Ausschuss, den Einspruch zurückzuweisen. Der Bundestag folgte dieser Empfehlung in der namentlichen Abstimmung am 18. Dezember 2025: 427 Abgeordnete stimmten für die Zurückweisung, 129 dagegen, eine Enthaltung.

Die Einsprüche des BSW zielten auf eine Neuauszählung der Stimmen ab. Die Partei war bei der Wahl am 23. Februar 2025 mit 4,981 % der gültigen Zweitstimmen knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben. Für den Einzug in den Bundestag hätten dem BSW 9.529 Stimmen gefehlt.

Nach Auffassung des Ausschusses waren die Einsprüche unbegründet: Es konnten keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften festgestellt werden, daher lag kein Wahlfehler vor.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling MdB

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