Wie stehen Sie zur Kürzung der Honorare von PsychotherapeutInnen trotz hoher Folgekosten von mangelnder, rechtzeitiger Versorgung (z.B. Krankschreibung, stationäre Aufenthalte)?
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Rückmeldung zur Vergütungsanpassung vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungssituation nehme ich sehr ernst.
Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. Wir haben uns in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren die Vergütungshöhen immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist weiter diese Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen meiner Fraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB
