Antwort 11.11.2024 von Hakan Demir SPD
Ich weiß aber vom Landesamt für Einwanderung, dass auch die Altfälle aus der Zeit vor der Digitalisierung weiter konsequent abgearbeitet werden.
Ich weiß aber vom Landesamt für Einwanderung, dass auch die Altfälle aus der Zeit vor der Digitalisierung weiter konsequent abgearbeitet werden.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online
Erwachsene sollten in dieser Hinsicht verantwortungsbewusst auftreten. In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, dass dies aus eigenem Antrieb und Überzeugung geschieht – nicht durch Verbote.
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.