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In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren zur Sabotage an der „Nord Stream“-Pipeline eingeleitet. Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Wir haben Ihnen bereits am 22. April 2023 ausführlich auf Ihre Frage geantwortet.
Die Aufklärung, wer die Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen verübt hat, ist kein Schnee von gestern, sondern muss weiter vorangetrieben werden