Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
Die Auslieferung an die deutsche Justiz kann auf vertragsloser Grundlage erfolgen.
Die Einbürgerungszusicherung ist verlängerbar, in vielen Fällen wird sie auch direkt für 2 Jahre ausgestellt.