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Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spiegelt und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben können, ist dieses Verfahren abzuwarten.
Der Bundestag wird das Gesetz erst im Sommer beschließen. Bis dahin werden wir Lösungen für die von Ihnen genannten Herausforderungen finden und einarbeiten.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten.