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(...) zu Frage 1: Mit Ihrer Frage, ob ich "glaube, dass die bestehende Gesetzgebung im Betäubungsmittelgesetz ausreicht, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen", erwecken Sie den Eindruck, Cannabis wäre ein Medikament. Bei Cannabis handelt es sich aber nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, dessen therapeutischer Nutzen bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen ist. (...)
(...) Eine Ampelkennzeichnung, bei der Lebensmittel rote, grüne oder gelbe Punkte erhalten und in gute und schlechte Produkte eingeteilt werden, halte ich für nicht Ziel führend, wer so vorgeht, hält Verbraucher für dumm. Gutes Olivenöl zum Beispiel wäre dann plötzlich auch auf der roten Liste. (...)
Sehr geehrter Herr Altrock,
(...) mit der am 23.01.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen und am 15.02.2008 vom Bundesrat bestätigten 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurde Modafinil aus Anlage III des BtMG als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gestrichen. Dazu heißt es in der Begründung des Gesetzestextes: "Modafinil ist in Deutschland ausschließlich zur Behandlung der Narkolepsie, der Tagesschläfrigkeit bei Schlaf-Apnoe-Syndrom und bei chronischem schwerem Schichtarbeitersyndrom mit exzessiver Schläfrigkeit zugelassen. (...)
(...) Die Bildung einer "Expertenkommission zur Erarbeitung des neuen Entgeltsystems" kann ich nicht bestätigen. Dies ändert nichts daran, dass es natürlich üblich ist, zur Klärung von Fachfragen auf der Fachebene des Ministeriums auch Gespräche mit einzelnen Verbänden und Experten zu führen. (...)