Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernd S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
können Sie mir die Gründe dafür nennen, dass die Substanz Modafinil, welche bekanntermassen ein extrem hohes Missbrauchspotential aufweist, seit kurzem nicht mehr im BtMG geführt wird?
Sehr geehrter Herr Schleier,
mit der am 23.01.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen und am 15.02.2008 vom Bundesrat bestätigten 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurde Modafinil aus Anlage III des BtMG als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gestrichen. Dazu heißt es in der Begründung des Gesetzestextes: "Modafinil ist in Deutschland ausschließlich zur Behandlung der Narkolepsie, der Tagesschläfrigkeit bei Schlaf-Apnoe-Syndrom und bei chronischem schwerem Schichtarbeitersyndrom mit exzessiver Schläfrigkeit zugelassen. In über 20 Ländern (u.a. USA) wird Modafinil in den gleichen oder in ähnlichen Indikationen angewendet. Nach den vorliegenden Informationen erfolgt in diesen Ländern die Verschreibung auf "Normalrezept". Das Abhängigkeitspotential von Modafinil ist gering und nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich niedriger einzuschätzen als das der Benzodiazepine, die in Deutschland bis zu festgelegten Dosierungen ohne Betäubungsmittel-Rezept verfügbar sind. Deshalb wird es aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen." Wie bei jeder Änderung in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz erfolgte die Entscheidung unter Einbeziehung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing