Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort 13.05.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Schlafstörungen beim Aufhören), aber es kann eine gravierende psychische Abhängigkeit entstehen. Abhängiger Cannabiskonsum bedeutet eine starke Einschränkung der Lebensqualität, auch wenn viele Kiffer sich das nicht gerne eingestehen wollen. Anders als bei anderen Drogen sind die Auswirkungen bei Cannabisabhängigkeit weniger auffällig, sind versteckter und uneindeutiger. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort 21.05.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Hinsichtlich Ihres an mich gerichteten Vorwurfs, "mit dem Mechanismus ´Angst´ und mit [nicht] wahren Zahlen zu argumentieren", möchte ich auf die erwiesene Kompetenz der Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums verweisen. Ich finde es bedauerlich, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. (...)

Portrait von Hans-Georg Faust
Antwort 08.05.2008 von Hans-Georg Faust CDU

(...) Der Bundesgesetzgeber kann zwar den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber den der privaten Krankenversicherung festlegen. Denn die private Krankenveprivate Krankenversicherungschaft des öffentlichen Rechts (wie die gesetzliche Krankenversicherung), sondern unterliegt dem individuellen Vertragsrech, d.h., der Gesetzgeber darf den im Tarif festgesetzten Leistungsumfang der einzelnen Versicherten in der privaten Krankenversicherung weder ausweiten noch einschränken, es ist daher eine individuelle Entscheidung einer jeden privaten Krankenversicherung, im Rahmen des Tarifs ihren Versicherten bei einem Besuch einer Selbsthilfegruppe finanziell zu unterstützen. (...)

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort 19.05.2008 von Ulla Schmidt SPD

(...) Wenn Sie ein Rezept für ein Arzneimittel erhalten haben, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag, eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. (...)