(...) - "Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück: Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, - entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen. (...)
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Sehr geehrter Herr Kemme,
(...) In § 41 a des Telekommunikationsgesetzes hat der Gesetzgeber die Netzneutralität geschützt. Hier heißt es in Absatz 1: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern…“ (...)
(...) Den weiteren Inhalt des Leitfadens kannte ich vorher nicht, sehe aber keine Notwendigkeit, mich grundsätzlich davon in Teilen oder in Gänze zu distanzieren. Die Frage, ob Facebook deutsches Recht bricht, wie von Thilo Weichert u.a. behauptet, ist mindestens strittig. (...)