Antwort 10.08.2021 von Christian Schmidt CSU
Die Freiheit zur Selbstbestimmung endet dort, wo die Freiheit oder das Grundrecht eines anderen betroffen sind. Deswegen kann es nie eine absolute Freigabe der Abtreibung geben.
Die Freiheit zur Selbstbestimmung endet dort, wo die Freiheit oder das Grundrecht eines anderen betroffen sind. Deswegen kann es nie eine absolute Freigabe der Abtreibung geben.
im Deutschen Bundestag steht nichts zur Abstimmung, das das Thema Schwangerschaftsabbruch betrifft.
Die Konfliktberatung soll die Frau aber nicht bevormunden und muss ergebnisoffen geführt werden.
(...) Er wird Ihre Anmerkungen an die Gesundheitspolitiker der Fraktion weiterleiten. (...)
Aus meiner Sicht muss eine etwaige Legalisierung verantwortlich abgewogen werden.