Der Hintergrund liegt darin, dass nach den Zeitpunkten, zu denen die Festlegung der Abzüge vorgenommen werden, andere Berechnungsgrundlagen als Grundlage dienten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Nichtsdestotrotz halte ich es für richtig, auch diesen Bereich im Rahmen der anstehenden Rentenkommission eingehend zu prüfen und Reformansätze zur Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente transparent durchzurechnen.
Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte.
Inzwischen sind alle Anbieter, denen der erforderliche Aufwand wirtschaftlich zugemutet werden kann, zur Teilnahme an an der digitalen Rentenübersicht verpflichtet
Eine Änderung bzw. Ausweitung der bestehenden Anbindungsverpflichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist meines Wissens derzeit nicht geplant.
Ihr Hinweis unterstreicht, dass viele Menschen erst dann einen echten Nutzen haben werden, wenn alle Ansprüche auf einen Blick zusammengeführt werden können. Dieses Ziel teilen wir, und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Digitale Rentenübersicht Schritt für Schritt entsprechend erweitert wird.