Antwort 25.09.2026 von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU
Für eine abschließende Bewertung kommt es auf den konkreten Gesetzesvorschlag an, insbesondere darauf, wie bereits erworbene Kryptowerte behandelt würden.
Für eine abschließende Bewertung kommt es auf den konkreten Gesetzesvorschlag an, insbesondere darauf, wie bereits erworbene Kryptowerte behandelt würden.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Die geltende Regelung ist für mich überzeugend und schafft einen steuerrechtlichen Gleichklang mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften.