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Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.