Antwort 29.06.2020 von Stephan Weil SPD
(...) Die Verordnung beinhaltet, dass in allen Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Betrieb stattfindet und ein Betreuungsangebot für alle Kinder vorgesehen ist (...)
(...) Die Verordnung beinhaltet, dass in allen Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Betrieb stattfindet und ein Betreuungsangebot für alle Kinder vorgesehen ist (...)
(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)