
Antwort 10.07.2026 von Nora Seitz CDU
Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.

Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt.
Danke für Ihre Frage, die allerdings die Bundespolitik betrifft. Auf Bundesebene sind hier ab 2027 Änderungen geplant.
Auch wenn ich einen solchen Schritt in der Vergangenheit eher kritisch gesehen habe, bin ich heute unter geänderten Rahmenbedingungen der Auffassung, dass Gewinne aus Kryptowerten durchaus so wie alle anderen Kapitalerträge besteuert und damit ein Beitrag zum Allgemeinwohl leisten sollten.
Ich halte die einjährige Haltefrist für Kryptowerte weiterhin für sinnvoll.
Dies ist eine Angelegenheit des Bundes.