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Werden Sie der wahrscheinlich verfassungswidrigen Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen nach Par. 23 Est. zustimmen?

Nora Seitz
CDU
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Frage von Sven H. •

Werden Sie der wahrscheinlich verfassungswidrigen Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen nach Par. 23 Est. zustimmen?

Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position

Sehr geehrte Frau Seitz,

Anlass ist der Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum.

1. Es geht um Vertrauensschutz.

Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt.

2. Verfassungsrechtlicher allgemein. Gleichheitsgrundsatz Art.3 Abs1 GG wird verletzt

3. massiver Standortnachteil für Deutschland

- andere Länder stelle Krypto komplett steuerfrei…

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

ich halte persönlich nichts von der Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährung. Inwieweit eine solche Abschaffung verfassungswidrig ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.

Da es bisher dazu keinen Gesetzesentwurf gibt, kann und werde ich zu meiner möglichen Abstimmung keine Aussage treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Seitz MdB

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