Durch die geplanten Änderungen der Gesundheitsreform wird die Existenzgrundlage von psychotherapeutischen Praxen unsicher, es drohen Schließungen. Wie möchten Sie die Versorgung der Patienten sichern?
Sehr geehrte Frau M.,
die Ausgaben unserer gesetzlichen Krankenversicherung steigen zu stark, weshalb eine Beitragsstabilisierung unumgänglich ist. Ja, dieses Gesetz verlangt allen etwas ab, aber nur so können wir die Beiträge der GKV langfristig stabil halten und dem Anstieg ein Ende setzen. Das Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, dass wir zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik übergehen und mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber haushalten müssen. Die Einschnitte sind weitreichend und betreffen somit auch die psychotherapeutische Versorgung. Hier darf nicht so gehandelt werden, als stünde die Psychotherapie außerhalb der Finanzierungsrealität der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit dem Entschließungsantrag zum BStabG wird gewährleistet, dass bereits begonnene Psychotherapien über den 31.12.2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss abgesichert sind. Kinder und Jugendliche genießen einen besonderen Schutz. Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sollen auch künftig von der Budgetierung ausgenommen bleiben. Schwer psychisch kranke Menschen sollen auch weiterhin extrabudgetär versorgt werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für dringliche Behandlungsfälle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Nora Seitz MdB
