Sehr geehrte Frau Müller,
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(...) Ihre Schilderung legt nahe, dass in Ihrem Fall tatsächlich etwas "im Argen" liegt. Ich empfehle Ihnen daher, sich so schnell wie möglich an die Aufsichtsbehörde der Rentenversicherungsträger- das Bundesversicherungsamt zu wenden und der Rentenabteilung (meines Wissens nach Abteilung 4) Ihre Situation und Ihre Erfahrungen mit der LVA/Hamburg bzw. der Knappschaft Bahn/See in Bochum zu schildern. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) von einer verfestigten Lebenspartnerschaft soll man dann ausgehen können, wenn die Partner in einer Beziehung leben, die sich in dem Maße verfestigt hat, dass sie als ein eheähnliches Zusammenleben anzusehen ist und quasi an die Stelle einer Ehe getreten ist. Als Mindestdauer einer solchen Beziehung wird ein Zeitraum von ca. (...)
(...) tatsächlich ist es mit Blick auf verfestigte Beziehungen aber so, und zwar auch schon nach geltender Rechtslage. Die Vorschrift soll allerdings insoweit verschärft werden, als dass das Merkmal "weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt" als Ausschlussgrund in §1579 Ziffer 2 BGB wörtlich aufgenommen werden soll. (...)